Neue Informationen zum Schulstart der Jahrgangsstufe 10

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf der Grundlage der neuesten Informationen des Ministeriums vom 18.04.2020 ist die Aufnahme des Schulbetriebs wie folgt geplant:

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 müssen verpflichtend ab Donnerstag, 23.04.2020 zur Schule kommen.

Am Donnerstag beginnen wir um 8:00 Uhr mit dem Präsenzunterricht. Wir möchten Sie bitten, uns vorab schriftlich mitzuteilen, ob ihr Kind  relevante

Vorerkrankungen ( laut Schulmail: www.schulministerium.nrw.de) hat und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.

Bitte schicken Sie uns dazu eine Mail an: sekretariat@hauptschule-sundern.de

Dazu ein Auszug aus der Mail des Ministeriums:

„Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.“

Für die Jahrgangsstufen 5-9 stellen wir weiterhin Lernangebote bereit. Diese stehen ab Montag auf den bereits bekannten Wegen z.V.