Bustransfer -Tragen einer FFP2-Maske!!!!

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir haben durch den Schulträger erfahren, dass sich im Rahmen der aktuellen Coronaschutzverordnung die Beförderungsbedingungen für den Bustransfer ändern.

Daher gilt ab sofort folgende Regelung:

(1a) Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske; ….

 

Daraus ergibt sich, dass für die Beförderung eine FFP2-Maske erforderlich ist. Nähere Infos entnehmt/ entnehmen Sie bitte der neuen Coronaschutzverordnung.

Wir bitten um Beachtung!

https://www.land.nrw/corona

FFP2 im Busverkehr

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Nachtwey